Transparente Verwaltung

OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan)

 

Verweise auf das Dekret

Art. 10, c. 8, lettera c d.lgs. 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig


Jahr Titel File
2022 Ernennung des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung in der Gemeindeverwaltung im Sinne des Art. 1, Abs. 7 des G. Nr. 190/2012 und Ernennung des Transparenzbeauftragten. Download file

Letzte Aktualisierung: 22.03.2024

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