Zuweisung von Nutzholz

Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 81 vom 22.11.1985 wurde festgesetzt, dass in der Zeitspanne von 50 Jahren ab 1986 den Bezugsberechtigten höchsten 50 Fm Rundholz für das Wohnhaus und höchstens 50 bis 120 Fm Rundholz für das Wirtschaftsgebäude zugeteilt werden können, wobei bei letzterem die Ertragslage und die Besitzgröße der landwirtschaftlichen Grundstücke als Berechnungsgrundlage gelten.

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 27 vom 18.01.2023 wurden die Preise für den internen Holzbezug neu festgesetzt und mit Beschluss Nr. 511 vom 23.12.25 ergänzt. 

  • Holz für Bau und Instandhaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, beschränkt auf die oben genannten Mengen: Gehstehungspreis 45,00 €/Fm. Für die Bereitstellung von Sonderlängen wird ein 20%iger Aufschlag angewandt
  • für alle übrigen Holzbezüge: Handelspreis: 1. Qualität 95,00 €/Fm und 2. Qualität 75€/Fm
  • Zaunholz (Lärche) Gestehungspreis: 95,00€/FM
  • Brennholz: 45,00 €/Fm

Lärche wird nur in Ausnahmefallen, falls es von Amtswegen vorgeschrieben wird, als Bauholz zur Verfügung gestellt, wobei der Preis 20 Prozent höher als der für Fichte und Tanne vorgesehene beträgt.

Rundholz für Umzäunungen allgemein:

Bei Ansuchen für Holz für die Umzäunung der landwirtschaftlichen Grundstücksgrenze sind die Laufmeter der Umzäunung anzugeben. Dem Ansuchen ist ein Mappenblatt mit eingezeichnetem Verlauf des Zaunes beizulegen.

Alle 5 Jahre können bis zu 5 m³ angesucht werden.

Das Zaunholz wird in Lärche und lediglich in Form von Rundholz ausgegeben.

Nach Abschluss der Arbeiten muss der Antragsteller die Errichtung des Zauns mittel Fotodokumentation nachweisen.

Zaunholz Privat – Gemeindeweide

Bei an die Gemeindeweide angrenzenden Grundstücken wird das Zaunholz vom Gemeindeausschuss kostenlos zur Verfügung gestellt, den Zaun muss dafür der Antragsteller laut Vorgaben des Gemeindeausschusses aufstellen. Bis zur Umsetzung des Vorhabens, ist der Antragsteller für weitere Holzzuweisungen jeglicher Art ausgeschlossen. Eventuell vorgesehene Beiträge für das Errichten des Zaunes gehen zu Gunsten des Haushalts der Gemeinnutzungsgüter von Tiers. 

Dem Ansuchen muss ein Mappenblatt mit eingezeichnetem gewünschtem Verlauf des Zaunes beigelegt werden, sodass der Gemeindeausschuss anschließend über die Länge des Verlaufs entscheiden kann.

Für den jeweiligen Zaunabschnitt kann innerhalb von 20 Jahren nicht erneut, Zaunholz beantragt werden. 

Nach Abschluss der Arbeiten muss der Antragsteller der Gemeinde die Errichtung des Zauns mittel Fotodokumentation nachweisen. 

Abgabetermin für Ansuchen:

Ansuchen für Bauholz, Rundholz und Zaunholz müssen bis 31.08. eingereicht werden, damit sie im darauffolgenden Jahr behandelt werden können

Zuständig

DEU